News

Ab Januar 2015 reduzierte Mehrwertsteuersatz für Hörbücher

Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juli den reduzierten Mehrwertsteuersatz für Hörbücher auf den Weg gebracht, meldet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. Demnach werden ab 1. Januar 2015 für Hörbücher ebenso wie für gedruckte Bücher 7 Prozent statt wie bislang 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig.

„Die große Koalition hat Wort gehalten und ein für uns wichtiges kulturpolitisches Ziel zügig umgesetzt. Das freut uns. Es ist ein gutes Signal und zeigt, dass sich die Bundesregierung jetzt auch auf europäischer Ebene für den reduzierten Mehrwertsteuersatz bei E-Books stark machen wird“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. Ebenso wie das gedruckte Buch seien Hörbücher und E-Books Kulturgüter und verdienten diese Unterstützung im Sinne der Leserinnen und Leser. Deshalb gebe es keinen Grund für eine steuerliche Ungleichbehandlung.


zurück

(ak) 04.07.2014






Inhalt | Bestellung


Zeitschriften-Suche


Der Wegweiser zum erfolgreichen Presseverkauf